Das ist der Job
Wie organisieren wir Baby und Beruf?
Darum lohnt es sich
Eine Option: Auch in Elternzeit können Mütter und Väter in Teilzeit berufstätig sein. Foto: Viktoryia Verstak/Westend61/dpa-tmn
Berlin/Offenburg (dpa/tmn) –
Familienleben und Beruf: Viele frischgebackene Eltern wollen beides. Und sind zudem auf das Geld aus ihrem Job angewiesen.
Da kann es eine gute Option sein, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Aber wer hat eigentlich Anspruch darauf? Wie viel dürfen Eltern arbeiten? Und was gibt es beim Antrag zu beachten? Antworten auf wichtige Fragen. Was unterscheidet reguläre Teilzeit und Teilzeit in Elternzeit?
Elternteilzeit hat gegenüber der normalen Teilzeit vor allem zwei Vorteile: einen besonderen Kündigungsschutz und die garantierte Rückkehr in die vorher geltende Arbeitszeit. «Außerdem darf der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, während die normale Teilzeit aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann», erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht. «Dringende betriebliche Gründe darzulegen, ist für einen Arbeitgeber viel schwieriger.»
Fristen, Form, Fakten: Was müssen Eltern beim Antrag beachten?
Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten will, muss beim Arbeitgeber einen Antrag stellen. «Eltern glauben oft, dass es reiche, der Elternzeiterklärung einen Dreizeiler anzuhängen, in der die Absicht zur Teilzeitarbeit formuliert ist. Das ist jedoch